Prüfungsorganisation

Ansprechpartner zur Prüfungsorganisation

Die Verantwortung für die Prüfungsorganisation im Fach Kunst und alle hier zu treffenden Entscheidungen liegt beim Vorsitzenden des Fach-Prüfungsausschusses Kunst.
Die Studien- und Prüfungsorganisation ist auf dieser Website vollständig geregelt. Das Sekretariat Kunst kann bei Fragen hierzu in der Regel nicht weiterhelfen.
Fragen, die sich anhand dieser Website nicht beantworten lassen, sollten per Mail an die vorgesehen Ansprechpartner gerichtet werden. Die Liste der Ansprechpartner finden sich hier. Sollte innerhalb einer Woche auf eine Mailanfrage keine Antwort eintreffen, empfiehlt sich eine Weiterleitung der Mail an den Sprecher oder die Sprecherin der Fachgruppe Kunst sowie cc an das Sekretariat Kunst.
Korrespondenz mit dem Fach-Prüfungsausschuss ist grundsätzlich über den Briefkasten am Sekretariat Kunst einzureichen. Das Anliegen sollte in einer kurzen Notiz skizziert und die erforderlichen Unterlagen (bitte in der Regel in Kopie einreichen) beigefügt werden. Bei besonders eiligen Anliegen sollte die Eile kurz begründet und durch eine knappe Mail an kunst@uni-wuppertal.de begleitet werden.
Sofern die Regelungen zur Prüfungsorganisation dies vorsehen, können zur Abholung vorgesehene Studienleistungen (z.B. korrigierte Hausarbeiten) während der hierzu eingerichteten Öffnungszeiten im Sekretariat Kunst abgeholt werden.
Einzelne Leistungsnachweise, Einzelbescheinigungen oder Modulbescheinigungen werden in der Regel nicht ausgestellt. Nachweise von Studien- und Prüfungsleistungen werden stattdessen unmittelbar beim Zentralen Prüfungsamt verbucht und dokumentiert.
Das Zentrale Prüfungsamt nimmt Nachweise und Bescheinigungen nur entgegen, wenn sie über das Sekretariat Kunst übermittelt werden (Abgabe im Briefkasten am Sekretariat Kunst). Eine unmittelbare Abgabe beim Zentralen Prüfungsamt ist nicht möglich.

Prüfungsberechtigte Prüfer

Eine Liste der Lehrenden, bei denen Prüfungen abgelegt werden können, findet sich hier.

Erforderliche Studien- und Prüfungsleistungen

Die Prüfungsordnungen und Modulhandbücher informieren, welche Studien- und Prüfungsleistungen während des Studiums nachzuweisen sind. Hier finden sich auch Informationen dazu, ob Prüfungsleistungen uneingeschränkt oder eingeschränkt wiederholbar sind.
Eine prüfungsrechtlich verbindliche Übersicht über die erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen findet sich beim Zentralen Prüfungsamt (beim jeweiligen Studiengang und Teilstudiengang als „Modulübersicht“). Eine informelle Übersicht ist zudem den Tabellen mit den Empfehlungen für den Studienverlauf zu entnehmen.

Modulabschlussprüfung KUN1, KUN1(s) und KUN1-G (Sammelmappe)

Abgabetermin: 3. Februar 2025

3. Februar 2025: Einreichung der Arbeitsproben zu den Einzelleistungen der Sammelmappe zur Vorbewertung, getrennt nach Modulkomponenten in digitaler Form (nur Malerei, genauere Hinweise im Seminar), alle weiteren Gattungen zwischen 10-12 Uhr, Raum I.13.34. Informationen zu Nachreichungen aus vorherigen Semestern unter kox@uni-wuppertal.de

3. März 2025: Bekanntgabe der Vorbewertung der Einzelleistungen im transcript of records (in Wusel bzw. StudiLöwe) bzw. – für Studierende des KombiBA PO2021 und BEdG Kunst PO2023 sowie BEd Sonderpäd. PO2023 – per Aushang am Sekretariat Kunst.

10. März 2025: Spätestens Einreichen des Antrags zur Gesamtbewertung der Sammelmappe auf dem hierzu vorgesehenen Antragsformular (das Formular findet sich hier) zusammen mit der ausgefüllten (noch nicht unterschriebenen) Leistungsbescheinigung (das Formular findet sich dort auf S. 2) sowie zusammen mit dem transcript of records (mit der Vorbewertung für alle vier Einzelleitungen; das transcript findet sich in Wusel bzw. StudiLöwe) beim Fach-Prüfungsausschuss (über den Briefkasten am Sekretariat Kunst).

27. März 2025: Bekanntgabe der Gesamtbewertung der Sammelmappe durch das Zentrale Prüfungsamt im transcript of records (in WUSEL unter Prüfungsverwaltung/Notenspiegel bzw. in StudiLöwe).

14. April 2025: Abholen der Arbeitsproben aus allen Semestern (10–12 Uhr, Raum I.13.34) (BITTE BEACHTEN: Es handelt sich nicht um die Abholung der Arbeitsproben aus dem Eignungsfeststellungsverfahren, diese erfolgt im Sekretariat für Studium und Lehre in I.13.61; den Termin finden Sie hier.); Einzeltermine zu Abgabe und Abholung der Arbeitsproben sind nicht möglich; Abholung durch Bevollmächtigte nur gegen Vorlage der Einreichungsquittung; nicht abgeholte Arbeitsproben werden nicht aufbewahrt.

Abweichende REGELUNG für KombiBA PO2021 und BEdG Kunst PO 2023 und BEd Sonderpäd. (PO2023): Die Verbuchung der Teilleistungen für Studierende des KombiBA in der PO2021 und des BEdG Kunst PO2023 sowie BEd Sonderpäd. (PO2023) erfolgt nicht mehr über das ZPA und diese erscheinen daher auch nicht mehr im transcript of records. Studierende des KombiBA in der PO2021 und des BEdG Kunst PO2023 sowie BEd Sonderpäd. (PO2023) erhalten ihre Vorbewertung via Aushang am Sekretariat Kunst und nutzen zur Antragstellung auf Gesamtbewertung bitte folgendes Formular (Name und Matrikelnummer eintragen; bitte ohne Unterschrift) und lassen dieses formlos per Einwurf in den Briefkasten am Sekretariat Kunst dem Fachprüfungsauschuss zukommen.

Modulabschlussprüfung KUND1 (Sammelmappe)

Die Einzelleistungen aus drei (PO2015) bzw. vier (PO2021) unterschiedlichen Lehrveranstaltungen oder Tutorien, welche einer oder mehreren Modulkomponenten zugeordnet sein können, sind in Form einer Sammelmappe zur abschließenden Begutachtung als Modulabschlussprüfung für das gesamte Modul KUND1 (Doppelfach Kunst) vorzulegen. Die Vorlage kann jederzeit bei einer/einem zum/zur PrüferIn bestellten Lehrenden erfolgen. Beizufügen ist ein ausgefülltes Scheinformular sowie die Angabe, zu welchen Modulkomponenten die Leistung erbracht wurde. Insbesondere bei Lehrveranstaltungen und Tutorien der Fächer Mediendesign und Raumgestaltung (KUND1-d bis KUND1-k) sollte eine unverbindliche Vorbewertung auf einem separaten Scheinformular als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme vermerkt werden. Der Nachweis ist dann bei der abschließenden Begutachtung den Unterlagen beizufügen. Alternativ kann dieser von der/dem Lehrenden im Sekretariat Kunst hinterlegt bzw. an das Sekretariat Kunst übersendet werden.
Scheinformular KUND1 (PO2015)
Scheinformular KUND1 (PO2021)

Modulabschlussprüfungen KUN2, KUN2(s), KUN2-G, KUND3A/B, KUN3A-G, KUN4A/KUND4B/C/D/E (Fachpraktische Prüfung)

Prüfungszeitraum Fachpraktische Prüfungen vom 3. bis 7. Februar 2025 sowie (bei hoher Anmeldezahl) bis 14. Februar 2025.

Prüfungsanmeldung 28. November 2024 bis 2. Januar 2025 per E-Mail.
Die Anmeldung erfolgt unter kox@uni-wuppertal.de unter Angabe von

• Name und Matrikelnummer
• Prüfungsordnung (z.B. KombiBA2015)
• Modul gem. Studienordnung sowie Kürzel der Werkgattung (z.B. KUN4A(b))
• Semester der unbenoteten Studienleistungen (z.B. KUN3A Grafik: SoSe21 + Kolloquium WiSe21/22)

Die Anmeldung gilt jeweils für den gesamten Prüfungszeitraum und ist nur mit vollständigen Angaben gültig. Die Zuordnung der Prüfungsleistung zu dem jeweiligen Modul und der jeweiligen Modulkomponente muss im Rahmen der Prüfungsordnung und Modulbeschreibung durch die Kandidatin oder den Kandidaten durch Angabe bei Anmeldung der Prüfung festgelegt werden.

Bei der Prüfungsanmeldung kann jeweils eine Prüferin oder ein Prüfer vorgeschlagen werden. Sofern Frau Prof. Pfeiffer dabei nicht als Prüferin vorgeschlagen wird, bestellt sie der Fach-Prüfungsausschuss in der Regel mindestens als zweite Prüferin. Es ist empfehlenswert, bei gemeinsamer Prüfung mehrerer Module für mindestens eine der Modulprüfungen Frau Prof. Katja Pfeiffer als Prüferin vorzuschlagen.

Individuelle Wünsche können ebenfalls mit angegeben werden (z.B. zur Vermeidung einer Überschneidungsproblematik mit anderen Prüfungsterminen; zu besonderem Raumbedarf, Technikanforderungen oder verlängerter Aufbauzeit z.B. bei Installationen, aufwendig einzurichtenden Arbeiten, großen Skulpturen, Video). Ein Anspruch auf Berücksichtigung dieser Wünsche besteht nicht.

Prüfungen via ZOOM sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit den Bedingungen der amtlichen Mitteilung Nr. 61 vom 23. April 2020 einverstanden, insbesondere Abschnitt II: „Mündliche Prüfungen per Videokonferenzsystem“.

Prüfungsordnung (fachspezifische Bestimmungen):
Es wird empfohlen, bei Wahl des Profils A die Modulabschlussprüfung zu Modul KUN3A zugleich mit der Modulabschlussprüfung zu Modul KUN4A anzumelden und abzulegen.
Es wird empfohlen, bei Wahl des Profils B die Modulabschlussprüfung zu Modul KUN3A zugleich mit der Modulabschlussprüfung zu Modul KUN3B anzumelden und abzulegen.

Doppelfach Kunst:
Es wird empfohlen, die Modulabschlussprüfungen (fachpraktische Prüfungen) zu den Modulen KUND4B, C, D und E zusammen mit den Modulabschlussprüfungen zu den Modulen KUN3A und Modul KUN4A des Teilstudiengangs Kunst anzumelden und abzulegen.

20. Januar 2025: Mitteilung des genauen Prüfungstermins per E-Mail (mit individuellem Prüfungszeitpunkt, Raum und bestellten Prüfern der Einzelprüfungen).
Vor der Prüfung ist eine Beratung durch die bestellten Prüferinnen oder Prüfer erforderlich.
23. Januar 2024: Möglichkeit zum schriftlichen Rücktritt von der Prüfungsanmeldung (Mitteilung an den Fach-Prüfungsausschuss schriftlich oder per Mail über kox@uni-wuppertal.de ).
Der Aufbau von Prüfungspräsentationen ist erst am Prüfungstag zulässig. Ausnahmen sind zu beantragen (s.o.) und bedürfen der Genehmigung durch den Fach-Prüfungsausschuss. Es wird eine Aufbauzeit von mindestens 2 Stunden eingeräumt. Die jeweilige Raumnutzung ist dem Prüfungsplan zu entnehmen.
3. bis 7. Februar 2025: (bei hoher Anmeldezahl bis 14. Februar 2025): Durchführung der Prüfung.
Dauer je geprüftem Modul: 10 Minuten (KUN2: 20 Minuten gesamt).
Die Präsentation der Arbeiten des jeweiligen Moduls soll auch eine vertiefte Darstellung von Entstehungsprozessen und Bezügen der Arbeiten auf historische und aktuelle Künstler, Kunstpositionen und Kunsttheorien umfassen.
Die mündliche Mitteilung des Ergebnisses erfolgt im unmittelbaren Anschluss an den Prüfungstag.
21. Februar 2025: Bekanntgabe des Ergebnisses durch das Zentrale Prüfungsamt im transcript of records (StudiLöwe).

Modulabschlussprüfung KUND2 (Sammelmappe PO2021)

Die Sammelmappe umfasst Einzelleistungen aus zwei Lehrveranstaltungen der zugeordneten Modulkomponenten.
Der/die KandidatIn hat diese Einzelleitungen zur abschließenden Begutachtung für das gesamte Modul der/dem
zum/zur PrüferIn bestellten Lehrenden vorzulegen, die/der die Einzelleitungen in einer Gesamtbetrachtung
begutachtet und bewertet. Die Einzelleistungen sind nach Maßgabe der oder des jeweiligen Lehrenden in Form einer Dokumentation und Reflexion eines Werkprozesses in der hierzu jeweils gesetzten Frist zu erbringen. Eine unverbindliche Vorbewertung der jeweiligen Einzelleistung sollte auf einem separaten Scheinformular als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Veranstaltung vermerkt werden. Der Nachweis ist dann bei der abschließenden Begutachtung den Unterlagen beizufügen.
Scheinformular KUND2 (PO2021)

Modulabschlussprüfungen KUN5, KUN5-G, KUN6A/B, KUN6A-G/B-G, KUN7A, KUND7C, KUN8, KUN10A/B, KUN10A(s), KUN10A-G, KUND10C, KUN13A, KUND13B (Schriftliche Prüfung – Klausur)

Prüfungszeitraum: 24. Februar bis 28. Februar 2025
Prüfungstermine können in der Regel nur innerhalb des genannten Prüfungszeitraums eingerichtet werden.
Die Dauer von schriftlichen Prüfungen (Klausuren) beträgt entsprechend den Modulhandbüchern der Prüfungsordnungen (fachspezifische Bestimmungen) des Teilstudiengangs Kunst und des Teilstudiengangs Doppelfach Kunst im Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts vom 5.3.2015 sowie in den Studiengängen Master of Education vom 31.3.2015 :

Die Zuordnung der Prüfungsleistung zu dem jeweiligen Modul und der jeweiligen Modulkomponente muss die Kandidatin oder der Kandidat im Rahmen der Prüfungsordnung und Modulbeschreibung durch Vermerk auf dem Deckblatt der Klausur festlegen. Eine Prüfungsleistung, für die keine eindeutige oder eine falsche Zuordnung zu einer Prüfungsordnung (z.B. KombiBA, MEd HRGe etc.), einer Prüfungsordnungsversion (2015), einem Teilstudiengang (Kunst oder Doppelfach Kunst), einem Modul und einer Modulkomponente angegeben wird, wird nicht bescheinigt. Auch eine nachträgliche Bescheinigung oder Änderung der Zuordnung ist in der Regel nicht möglich.
Prüfungsanmeldung und Prüferbestellung beim Fach-Prüfungsausschuss: Die Anmeldung der Schriftlichen Prüfung (Klausur) beim Fach-Prüfungsausschuss erfolgt in dem hierzu bekanntgemachten Verfahren über das hierzu eingerichtete Anmeldeportal. Die Terminfestsetzung und deren Bekanntgabe an die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Mitteilung des Ergebnisses erfolgt ebenso wie die Bestellung einer Erstprüferin oder eines Erstprüfers in der Verantwortung des Fach-Prüfungsausschusses zentral. Die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung einschließlich der Themenstellung überträgt der Fach-Prüfungsausschuss der Erstprüferin oder dem Erstprüfer. Von der Bestellung einer Zweitprüferin oder eines Zweitprüfers oder einer sachkundigen Beisitzerin oder eines sachkundigen Beisitzers sieht der Fach-Prüfungsausschuss in der Regel ab.
Die Aufgabenstellung in Klausuren zu den Modulen KUN5 und KUN6A/B erfolgt durch die Erstprüferin oder den Erstprüfer. Sie bezieht sich auf die Inhalte der zuletzt zu den entsprechenden Modulkomponenten durchgeführten Lehrveranstaltungen einschließlich der dort vorgegebenen Pflichtlektüre. In der Aufgabenstellung dieser Klausuren sind beide Modulteile des Moduls jeweils in einem eigenen Aufgabenteil abgebildet. Zum Bestehen der Klausur muss in beiden Aufgabenteilen jeweils die Hälfte der maximalen Punktzahl erreicht werden.
Die Aufgabenstellung in Klausuren zu den Modulen KUN7A, KUND7C und KUN8 erfolgt durch die Erstprüferin oder den Erstprüfer. Sie soll sowohl eine Auseinandersetzung mit einzelnen Werken oder Werkgruppen als auch eine kritische Auseinandersetzung mit der wesentlichen Fachliteratur umfassen. Die zur Vorbereitung zu konsultierende Fachliteratur kann von der Erstprüferin oder dem Erstprüfer teilweise vorgegeben werden, ist ansonsten aber eigenständig zu recherchieren.
Prüfungsordnung und Modulbeschreibung geben vor, dass sich die Modulabschlussprüfung in den Modulen KUN7A, KUND7C und KUN8 auf das gesamte Modul bezieht. Daher sind zur Klausurvorbereitung mindestens zwei komplexe Themenfelder festzulegen, aus denen eines die Kunst vor 1850 und eines die Kunst nach 1850 betrifft. Jedes der beiden Themenfelder soll nach Anspruch und Umfang mindestens ein Drittel des abgestimmten Vorbereitungsumfangs umfassen. Die vorzubereitenden Themenfelder sollen insgesamt z.B. ca. zehn Hauptwerke der Kunstgeschichte (z.B. Eugene Delacroix: Die Freiheit auf den Barrikaden) umfassen und sollten zur Erleichterung der eigenständigen Prüfungsvorbereitung in der Regel kunstwissenschaftlich umfassend erschlossen sein. Abweichend hiervon sollen die vorzubereitenden Themenfelder zu Modul KUND7C insgesamt z.B. ca. 25 Hauptwerke der Kunstgeschichte umfassen.
Soweit die Themenfelder zur Klausurvorbereitung in diesen Modulen nicht im Rahmen der zugeordneten Lehrveranstaltung(en) vorgegeben werden, sind diese mit der jeweiligen Erstprüferin oder dem jeweiligen Erstprüfer frühzeitig (in der Regel spätestens in der Mitte der vorangehenden Vorlesungszeit) abzustimmen. Die zur Vorbereitung zu konsultierende Fachliteratur kann von der Erstprüferin oder dem Erstprüfer teilweise vorgegeben werden, ist ansonsten aber eigenständig zu recherchieren. Im Rahmen der abgestimmten Themenfelder formuliert die Erstprüferin oder der Erstprüfer die Aufgabenstellung der Klausur dann so, dass mindestens eines der beiden abgestimmten Themenfelder betroffen ist.
Die Aufgabenstellung in Klausuren zu den Modulen KUN10A/B/C, KUND13A/B und KUN14 erfolgt durch die jeweilige Erstprüferin oder den jeweiligen Erstprüfer. Soweit die Themenfelder zur Klausurvorbereitung in diesen Modulen nicht im Rahmen der zugeordneten Lehrveranstaltung(en) vorgegeben werden, sind diese mit der jeweiligen Erstprüferin oder dem jeweiligen Erstprüfer frühzeitig (in der Regel spätestens zum Ende der vorangehenden Vorlesungszeit) abzustimmen.
23. Dezember 2024 bis 27. Januar 2025: Prüfungsanmeldung über StudiLöwe bzw. Wusel (Meine Funktionen > Prüfungsverwaltung > Prüfungsan- und -abmeldung). Eine nachträgliche Anmeldung außerhalb der offiziellen Anmeldefrist ist nicht mehr möglich. Die Studentinnen und Studenten im MEd Lehramt für Grundschulen, HRSGe, GymGe oder BK, die ab der Prüfungsordnung von 2019 eingeschrieben sind, sowie alle Studierenden im MEd Lehramt Sonderpädagogische Förderung nutzen das Portal StudiLöwe. Die Prüfungsanmeldung gilt für den gesamten Prüfungszeitraum. Der genaue Prüfungstag und Uhrzeit werden erst NACH Ablauf der Anmeldefrist festgelegt und bekanntgemacht (s.u.).Die Mitteilung von Besonderheiten ist innerhalb der o.a. Frist per Mail an das Sekretariat Kunst möglich (z.B. Überschneidung mit anderen Prüfungsterminen). Ein Anspruch auf Berücksichtigung dieser Wünsche besteht nicht.
Fehlfunktionen in Wusel lassen sich evtl. durch Löschen des eigenen Browser-Caches, Deaktivieren aller Addons, Neu-Einloggen in Wusel und erneute Durchführung der Anmeldung beheben. Fragen zum Onlineanmeldeverfahren sind über die in Wusel angegebene Support-Mailadresse an das Zentrum für Informations- und Medienverarbeitung zu richten. Die Wusel-Hilfefunktion findet sich in der Fußzeile rechts unten in Wusel. Sowohl über „Hilfe“ wie über „Kontakt“ erreicht man die FAQ von WUSEL und die Support E-Mailadresse WUSEL-Team@uni-wuppertal.de.
30. Januar 2025: Bekanntgabe des Prüfungsplans (mit dem individuellen Prüfungszeitpunkt und Prüfungsraum der Einzelprüfungen) durch Aushang am Sekretariat Kunst sowie hier.
Bis 13. Februar 2025: Möglichkeit zum Rücktritt von der Prüfungsanmeldung in WUSEL/StudiLöwe.
Ein Rücktritt nach Ende der offiziellen Rücktrittsfrist ist nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes (per Mail an Antje Wolf: anwolf@uni-wuppertal.de) möglich. Der Nichtantritt zur Klausur ohne ärztliches Attest wird als Fehlversuch gewertet.
24. Februar bis 28. Februar 2025: Durchführung der Prüfungen.
24. März 2025: Bekanntgabe des Ergebnisses durch das Zentrale Prüfungsamt im transcript of records (in WUSEL unter Prüfungsverwaltung/Notenspiegel).
Schriftliche Prüfungen (Klausuren) können organisatorisch nur in Verbindung mit einer zugeordneten Lehrveranstaltung erbracht werden, wobei sich die für Klausuren im Fach Kunstgeschichte vorzubereitenden Themenfelder immer auf mehrere Lehrveranstaltungen des Moduls beziehen. Sie sind spätestens ein Jahr nach dieser Lehrveranstaltung zu absolvieren. Ausnahmen hiervon sind nur möglich, wenn ein Klausurtermin nachweislich wegen einer gleichzeitigen universitären Pflichtveranstaltung nicht wahrgenommen werden kann. Die Ausnahme muss unmittelbar nach Bekanntgabe des Klausurtermins über das Sekretariat Kunst schriftlich oder per Mail beim Fach-Prüfungsausschuss Kunst beantragt werden. Wird eine Schriftliche Prüfung (Klausur) versäumt oder nicht bestanden, besteht in der Regel nur die Möglichkeit, die Wiederholung der Klausur mit dem Besuch einer neuen Lehrveranstaltung zu derselben Modulkomponente in einem späteren Semester zu verbinden. Es gelten dann die inhaltlichen, formalen und terminlichen Vorgaben der neuen Lehrveranstaltung.

Modulabschlussprüfungen KUN9, KUND7C, KUND13B (Mündliche Prüfung)

Die Dauer von mündlichen Prüfungen beträgt entsprechend den Modulhandbüchern der Prüfungsordnungen (fachspezifische Bestimmungen) des Teilstudiengangs Kunst und des Teilstudiengangs Doppelfach Kunst im Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts vom 5.3.2015 sowie in den Studiengängen Master of Education vom 31.3.2015 für die Module KUN9 und KUND7C jeweils 60 Minuten und für das Modul KUND13B 60 Minuten.
Vereinfachtes Verfahren zu Prüfungsanmeldung und Prüferbestellung: Sobald eine Lehrende oder ein Lehrender, die oder der in der Liste der Prüfungsberechtigten hier als Erstprüferin oder Erstprüfer für die Modulabschlussprüfung des betreffenden Moduls aufgeführt ist, nach einer Vorbesprechung mit der Kandidatin oder dem Kandidaten Themenfelder zur Prüfungsvorbereitung vereinbart, gilt die Mündliche Prüfung als angemeldet. Zugleich ist die oder der Lehrende damit durch den Fach-Prüfungpruefer_wise_2023-24asausschuss zur Erstprüferin oder zum Erstprüfer der Mündlichen Prüfung bestellt. Der Fach-Prüfungsausschuss übertragt der Erstprüferin oder dem Erstprüfer die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung einschließlich der Entgegennahme der Prüfungsanmeldung, der Terminfestsetzung und deren Bekanntgabe an die Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Mitteilung des Ergebnisses. Im vereinfachten Verfahren macht der Fach-Prüfungsausschuss grundsätzlich von seiner Möglichkeit Gebrauch, auf die Bestellung einer Zweitprüferin oder eines Zweitprüfers oder einer sachkundigen Beisitzerin oder eines sachkundigen Beisitzers zu verzichten, wenn die Prüfung uneingeschränkt wiederholt werden kann.
Prüfungsanmeldung und Prüferbestellung beim Fach-Prüfungsausschuss: Sofern die Kandidatin oder der Kandidat eine Mündliche Prüfung stattdessen beim Fach-Prüfungsausschuss formlos anmeldet (einzureichen über das Sekretariat Kunst), nimmt der Fach-Prüfungsausschuss die Anmeldung entgegen, bestellt innerhalb einer Frist von bis zu acht Wochen eine Erstprüferin oder einen Erstprüfer und überträgt ihr oder ihm die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung einschließlich der Themenstellung, der Terminfestsetzung und deren Bekanntgabe an die Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Mitteilung des Ergebnisses. Von der Bestellung einer Zweitprüferin oder eines Zweitprüfers oder einer sachkundigen Beisitzerin oder eines sachkundigen Beisitzers sieht der Fach-Prüfungsausschuss in der Regel ab.
Den Prüfungstermin der Mündlichen Prüfung setzt die Erstprüferin oder der Erstprüfer in der Regel innerhalb der Prüfungswoche fest, sofern eine solche hier bekanntgegeben wird. Abweichend hiervon kann sie oder er den Termin einer Mündlichen Prüfung – ggf. in Abstimmung mit der Kandidatin oder dem Kandidaten sowie der Zweitprüferin oder dem Zweitprüfer oder der sachkundigen Beisitzerin oder dem sachkundigen Beisitzer – auch zu anderen Zeiten festsetzen.
Die Themenfestlegung für Mündliche Prüfungen erfolgt durch die Erstprüferin oder den Erstprüfer. In Mündlichen Prüfungen der Kunstwissenschaften prüft die Erstprüferin oder der Erstprüfer in der Regel zwei Themenfelder. Mindestens eines dieser Themenfelder soll die Kunstgeschichte vor 1850 betreffen. In KUN9 soll zudem eines der Themenfelder die Kunstgeschichte nach 1850 betreffen. Die Themenfelder zur Prüfungsvorbereitung sind mit der Erstprüferin und dem Erstprüfer frühzeitig (in der Regel spätestens vier Monate vor dem Prüfungstermin) abzustimmen. Falls eine Zweitprüferin oder ein Zweitprüfer bestellt wird, kann die Erstprüferin oder der Erstprüfer diese oder diesen in die Vereinbarung der Themenfelder einbeziehen.
Die Kandidatin oder der Kandidat soll die Themenfelder in ihrer Komplexität im Kontext des Forschungsstandes und des Fachdiskurses erarbeiten. Sofern sich ein Themenfeld auf Künstlerinnen, Künstler oder Künstlergruppen etc. bezieht, umfaßt die Mündliche Prüfung sowohl eine eigenständige Auseinandersetzung mit einzelnen Werken oder Werkgruppen als auch eine kritische Auseinandersetzung mit der wesentlichen Fachliteratur. Die zur Vorbereitung zu konsultierende Fachliteratur kann von der Erstprüferin oder dem Erstprüfer teilweise vorgegeben werden, ist ansonsten aber eigenständig zu recherchieren. Die konsultierte Literatur sowie wesentliche Aspekte der Vorbereitung sollten der Erstprüferin oder dem Erstprüfer sowie ggf. der Zweitprüferin oder dem Zweitprüfer frühzeitig angegeben werden.
Prüfungsordnung und Modulbeschreibung geben vor, daß sich die Modulabschlußprüfung in diesen Modulen auf das gesamte Modul bezieht. Daher sind zur Prüfungsvorbereitung mindestens zwei komplexe Themenfelder festzulegen, aus denen eines die Kunst vor 1850 und eines die Kunst nach 1850 betrifft (thematische Aspekte zu Modulkomponente KUN9 c - Konzepte der Kunstlehre in Vergangenheit und Gegenwart - können für die Prüfung nicht gesondert vereinbart werden). Jedes der beiden Themenfelder soll nach Anspruch und Umfang mindestens ein Drittel des abgestimmten Vorbereitungsumfangs umfassen. Die vorzubereitenden Themenfelder sollen zu Modul KUN9 insgesamt insgesamt z.B. ca. zehn und zu Modul KUND7C insgesamt z.B. ca. 25 Hauptwerke der Kunstgeschichte (z.B. Eugene Delacroix: Die Freiheit auf den Barrikaden) umfassen und sollten zur Erleichterung der eigenständigen Prüfungsvorbereitung in der Regel kunstwissenschaftlich umfassend erschlossen sein. Die Mündliche Prüfung soll sowohl eine Auseinandersetzung mit einzelnen Werken oder Werkgruppen als auch eine kritische Auseinandersetzung mit der wesentlichen Fachliteratur umfassen. Sofern eine Zweitprüferin oder ein Zweitprüfer an der mündlichen Prüfung beteiligt ist, kann die Erstprüferin oder der Erstprüfer dieser oder diesem die Prüfung eines der beiden Themenfelder von der Erstprüferin oder dem Erstprüfer übertragen.
Durchführung der Prüfung: Zu der mündlichen Prüfung sollte ein vollständig ausgefülltes Bescheinigungsformular mitgebracht werden (Download beim Zentralen Prüfungsamt über—Studiengänge / Kombinatorischer Bachelor / Kunst / die jeweilige Prüfungsordnung / Leistungsbescheinigungen/Formulare - bzw. über Studiengänge / Master und Master of Education / jeweiliges Lehramt / jeweilige Prüfungsordnung / Kunst / Bescheinigung von Prüfungsleistungen) mit Festlegung, für welches Modul bzw. welche Modulkomponente die jeweilige Prüfung abgelegt werden soll. Beigefügt werden muss zudem eine Zweitausfertigung dieses Formulars mit dem handschriftlichen Vermerk „Zur Ablage im Sekretariat Kunst“.
Mitteilung des Ergebnisses: Die mündliche Mitteilung des Ergebnisses erfolgt im unmittelbaren Anschluss an die Prüfung.
Bekanntgabe des Ergebnisses: Die Bekanntgabe des Ergebnisses der Mündlichen Prüfung erfolgt durch das Zentrale Prüfungsamt im transcript of records (in Wusel unter Prüfungsverwaltung/Notenspiegel).
Mündliche Prüfungen können organisatorisch nur in Verbindung mit einer zugeordneten Lehrveranstaltung erbracht werden, wobei sich die für die Mündliche Prüfung im Fach Kunstgeschichte vorzubereitenden Themenfelder immer auf mehrere Lehrveranstaltungen des Moduls beziehen. Sie sind spätestens ein Jahr nach dieser Lehrveranstaltung zu absolvieren. Ausnahmen müssen ggf. über das Sekretariat Kunst schriftlich oder per Mail beim Fach-Prüfungsausschuss Kunst beantragt werden. Wird eine Mündliche Prüfung versäumt oder nicht bestanden, besteht in der Regel nur die Möglichkeit, die Wiederholung der Mündlichen Prüfung mit dem Besuch einer neuen Lehrveranstaltung zu derselben Modulkomponente in einem späteren Semester zu verbinden. Es gelten dann die inhaltlichen, formalen und terminlichen Vorgaben der neuen Lehrveranstaltung.

Modulabschlussprüfungen KUN7B, KUN10B, KUND7D, KUND7E, KUND10C, KUN11A, KUND11B, KUND13B (Schriftliche Hausarbeit)

Eine Liste der Lehrenden, die für eine Prüfung durch Schriftliche Hausarbeit als Prüferin oder Prüfer bestellt werden können, ist hier verlinkt.
Anmeldung zur Modulabschlussprüfung KUN11A, KUND11B (nur ab PO 2019): Da die Prüfung eingeschränkt wiederholbar ist, muss sie beim Zentralen Prüfungsamt angemeldet werden. Vorab sollte das Thema der Hausarbeit mit der Erstprüferin oder dem Erstprüfer abgesprochen sowie ggf. mit einer Zweitprüferin oder einem Zweitprüfer, die oder der für diese Prüfung bestellt wurde, vereinbart werden.
Für alle anderen genannten Module gilt ein vereinfachtes Verfahren zu Prüfungsanmeldung und Prüferbestellung: Sobald eine Lehrende oder ein Lehrender, die oder der in der o.a. Liste als Erstprüferin oder Erstprüfer für die Modulabschlussprüfung des betreffenden Moduls aufgeführt ist, nach einer Vorbesprechung mit der Kandidatin oder dem Kandidaten ein Thema stellt, gilt die Prüfung durch Hausarbeit als angemeldet. Zugleich ist die oder der Lehrende damit durch den Fach-Prüfungsausschuss zur Prüferin oder zum Prüfer der Prüfung durch Hausarbeit bestellt.
Der Fach-Prüfungsausschuss überträgt der Prüferin oder dem Prüfer die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung einschließlich der Entgegennahme der Prüfungsanmeldung, der Terminfestsetzung und deren Bekanntgabe an die Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Mitteilung des Ergebnisses.
Von der Bestellung einer Zweitprüferin oder eines Zweitprüfers sieht der Fach-Prüfungsausschuss im vereinfachten Verfahren grundsätzlich ab.
Die Schriftliche Hausarbeit zu Modul KUN7B soll sowohl eine Auseinandersetzung mit einzelnen Werken oder Werkgruppen vor oder nach 1850 als auch eine kritische Auseinandersetzung mit der wesentlichen Fachliteratur sowie eine Reflexion der kunsthistorischen Methodik umfassen.
Die Schriftlichen Hausarbeiten zu Modul KUND7D und KUND7E können sowohl eine Auseinandersetzung mit einzelnen Werken oder Werkgruppen vor oder nach 1850 als auch eine kritische Auseinandersetzung mit der wesentlichen Fachliteratur sowie eine Reflexion der kunsthistorischen Methodik umfassen. Stattdessen können sie auch ein problemorientiertes Thema der Kunstwissenschaften umfassen.
Die Schriftlichen Hausarbeiten zu Modul KUN7B und KUND7D sollen, und die Schriftliche Hausarbeit zu Modul KUND7E muss 20 bis 25 Seiten umfassen.
Prüfungsanmeldung und Prüferbestellung zu den Modulen KUN7B, KUN10B, KUND7D, KUND7E, KUND10C und KUND13B beim Fach-Prüfungsausschuss: Sofern die Kandidatin oder der Kandidat eine Prüfung durch Hausarbeit stattdessen beim Fach-Prüfungsausschuss formlos anmeldet (einzureichen über das Sekretariat Kunst), nimmt der Fach-Prüfungsausschuss die Anmeldung entgegen, bestellt innerhalb einer Frist von bis zu acht Wochen eine Prüferin oder einen Prüfer und überträgt ihr oder ihm die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung einschließlich der Themenstellung, der Terminfestsetzung und deren Bekanntgabe an die Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Mitteilung des Ergebnisses. Von der Bestellung einer Zweitprüferin oder eines Zweitprüfers sieht der Fach-Prüfungsausschuss ab, sofern eine solche Bestellung nicht mit der Prüfungsanmeldung beantragt wird.
Die Zuordnung der Prüfungsleistung zu dem jeweiligen Modul und der jeweiligen Modulkomponente muss die Kandidatin oder der Kandidat im Rahmen der Prüfungsordnung und Modulbeschreibung durch Vermerk auf dem Deckblatt der Hausarbeit festlegen. Eine Prüfungsleistung, für die keine eindeutige oder eine falsche Zuordnung zu einer Prüfungsordnung (z.B. KombiBA, MEd HRGe etc.), einer Prüfungsordnungsversion (2015), einem Teilstudiengang (Kunst oder Doppelfach Kunst), einem Modul und einer Modulkomponente angegeben wird, wird nicht bescheinigt. Auch eine nachträgliche Bescheinigung oder Änderung der Zuordnung ist in der Regel nicht möglich.
Abgabe der Hausarbeit: Schriftliche Hausarbeiten können organisatorisch nur in Verbindung mit einer zugeordneten Lehrveranstaltung erbracht werden. Sie müssen in der Regel spätestens zum Ende der vorlesungsfreien Zeit des jeweiligen Semesters eingereicht werden, in dem die zugeordnete Lehrveranstaltung besucht wurde. Später eingereichte Schriftliche Hausarbeiten und unbenotete Studienleistungen werden in der Regel nicht mehr angenommen. Bei Schriftlichen Hausarbeiten im Fach Kunstgeschichte müssen Ausnahmen hiervon frühzeitig bei der Erstprüferin oder dem Erstprüfer beantragt werden.
Wird die Abgabe einer Schriftlichen Hausarbeit versäumt oder diese nicht bestanden, besteht in der Regel nur die Möglichkeit, die Wiederholung der Schriftlichen Hausarbeit mit dem Besuch einer neuen Lehrveranstaltung zu derselben Modulkomponente in einem späteren Semester zu verbinden. Es gelten dann die inhaltlichen, formalen und terminlichen Vorgaben der neuen Lehrveranstaltung.
Die Abgabe der Hausarbeit erfolgt in der Regel über das Sekretariat Kunst einschließlich vollständig ausgefülltem Bescheinigungsformular (Download beim Zentralen Prüfungsamt über—Studiengänge / Kombinatorischer Bachelor / Kunst / die jeweilige Prüfungsordnung / Leistungsbescheinigungen/Formulare - bzw. über Studiengänge / Master und Master of Education / jeweiliges Lehramt / jeweilige Prüfungsordnung / Kunst / Bescheinigung von Prüfungsleistungen) mit Festlegung, für welches Modul bzw. welche Modulkomponente die jeweilige Prüfung abgelegt werden soll. Zudem ist der Hausarbeit eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenständigkeitserklärung beizüfügen, welche als Vordruck hier zu finden ist. Wird die Hausarbeit digital via E-Mail an den Prüfer übermittelt, muss das vollständig ausgefüllte Bescheinigungsformular zusammen mit der Abgabe der Hausarbeit digital als PDF an den Prüfer eingereicht werden.
Rückgabe des korrigierten Exemplars: Eine Rückgabe des korrigierten Exemplars einer Hausarbeit erfolgt in der Regel über das Sekretariat Kunst innerhalb der Sekretariatssprechzeiten. Die Abholung durch die Kandidatin oder den Kandidaten muss innerhalb eines Semesters erfolgen. Darüber hinaus werden korrigierte Hausarbeiten im Sekretariat nicht aufbewahrt.
Bekanntgabe des Ergebnisses: Die Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung durch Hausarbeit erfolgt durch das Zentrale Prüfungsamt im transcript of records (in Wusel unter Prüfungsverwaltung/Notenspiegel).

Unbenotete Studienleistungen durch schriftliche Hausarbeit KUN8 a, KUN9 a/b/c, KUND7C a, KUN10Aa/c, KUN10A-Ga/c, KUN13Aa/b/c/d

Eine Liste der Lehrenden, die eine unbenotete Studienleistung durch schriftliche Hausarbeit als Prüferin oder Prüfer feststellen können, ist hier verlinkt. Das Thema der unbenoteten Studienleistung durch schriftliche Hausarbeit stellt eine Lehrende oder ein Lehrender, die oder der in dieser Liste als Prüferin oder Prüfer aufgeführt ist, in einer Vorbesprechung mit der oder dem Studierenden. Im Fach Kunstgeschichte setzt diese oder dieser zudem eine Frist zur Erbringung der unbenoteten Studienleistung durch schriftliche Hausarbeit fest.
Die unbenotete Studienleistung durch schriftliche Hausarbeit zu Modulkomponente KUN8 a soll sowohl eine Auseinandersetzung mit einzelnen Werken oder Werkgruppen vor 1850 als auch eine kritische Auseinandersetzung mit der wesentlichen Fachliteratur sowie eine Reflexion der kunsthistorischen Methodik umfassen. Ihr Textteil (ohne Biographie und andere allgemeine Angaben) soll 18 bis 20 Seiten umfassen.
Die unbenotete Studienleistung durch schriftliche Hausarbeit zu Modulkomponente KUND7C a soll sowohl eine Auseinandersetzung mit einzelnen Werken oder Werkgruppen vor 1850 als auch eine kritische Auseinandersetzung mit der wesentlichen Fachliteratur sowie eine Reflexion der kunsthistorischen Methodik umfassen. Stattdessen kann sie auch ein problemorientiertes Thema der Kunstwissenschaften umfassen. Ihr Textteil (ohne Biographie und andere allgemeine Angaben) soll 20 bis 25 Seiten umfassen.
Die unbenotete Studienleistung durch schriftliche Hausarbeit zu Modulkomponente KUND9 a oder b soll sowohl eine Auseinandersetzung mit einzelnen Werken oder Werkgruppen vor oder nach 1850 als auch eine kritische Auseinandersetzung mit der wesentlichen Fachliteratur sowie eine Reflexion der kunsthistorischen Methodik umfassen. Ihr Textteil (ohne Biographie und andere allgemeine Angaben) soll 20 bis 25 Seiten umfassen. Für diese Prüfungsleistung werden nur Themen zu den Modulkomponenten a und b vergeben.
Die Zuordnung der unbenoteten Studienleistung durch schriftliche Hausarbeit zu dem jeweiligen Modul und der jeweiligen Modulkomponente muss die Kandidatin oder der Kandidat im Rahmen der Prüfungsordnung und Modulbeschreibung durch Vermerk auf dem Deckblatt der Hausarbeit festlegen. Eine Prüfungsleistung, für die keine eindeutige oder eine falsche Zuordnung zu einer Prüfungsordnung (z.B. KombiBA, MEd HRGe etc.), einer Prüfungsordnungsversion (z.B. 2015), einem Teilstudiengang (Kunst oder Doppelfach Kunst), einem Modul und einer Modulkomponente angegeben wird, wird nicht bescheinigt. Auch eine nachträgliche Bescheinigung oder Änderung der Zuordnung ist in der Regel nicht möglich. Studierende sollen dringend darauf achten, gleich zu Beginn des Semesters in den Teilnehmerlisten der jeweiligen Lehrveranstaltung vollständige und korrekte Angaben über die gewünschte Zuordnung zu machen. Bei fehlerhaften Angaben zur gewünschten Zuordnung wird kein Nachweis ausgestellt.
Abgabe der unbenoteten Studienleistung durch schriftliche Hausarbeit:
Unbenotete Studienleistungen durch schriftliche Hausarbeit können organisatorisch nur in Verbindung mit einer zugeordneten Lehrveranstaltung erbracht werden. Sie müssen in der Regel spätestens zum Ende der vorlesungsfreien Zeit des jeweiligen Semesters eingereicht werden, in dem die zugeordnete Lehrveranstaltung besucht wurde. Später eingereichte unbenotete Studienleistungen durch schriftliche Hausarbeit werden in der Regel nicht mehr angenommen. Bei Unbenoteten Studienleistungen durch schriftliche Hausarbeit im Fach Kunstgeschichte müssen Ausnahmen hiervon frühzeitig bei der Prüferin oder dem Prüfer beantragt werden. Wird die Abgabe einer unbenotete Studienleistungen durch schriftliche Hausarbeit versäumt oder diese nicht bestanden, besteht in der Regel nur die Möglichkeit, die Wiederholung der unbenotete Studienleistungen durch schriftliche Hausarbeit mit dem Besuch einer neuen Lehrveranstaltung zu derselben Modulkomponente in einem späteren Semester zu verbinden. Es gelten dann die inhaltlichen, formalen und terminlichen Vorgaben der neuen Lehrveranstaltung. Zudem ist der Hausarbeit eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenständigkeitserklärung beizüfügen, welche als Vordruck hier zu finden ist.
Wird die unbenoteten Studienleistungen durch schriftliche Hausarbeit digital via E-Mail an den Prüfer übermittelt, muss das vollständig ausgefüllte Bescheinigungsformular zusammen mit der Abgabe der Hausarbeit digital als PDF an den Prüfer eingereicht werden.
Rückgabe des korrigierten Exemplars: Eine Rückgabe des korrigierten Exemplars einer unbenoteten Studienleistungen durch schriftliche Hausarbeit erfolgt nach Abstimmung mit der oder dem Lehrenden in der Regel über das Sekretariat Kunst innerhalb der Sekretariatssprechzeiten. Die Abholung durch die Kandidatin oder den Kandidaten muss innerhalb eines Semesters erfolgen. Darüber hinaus werden korrigierte unbenotete Studienleistungen durch schriftliche Hausarbeiten im Sekretariat nicht aufbewahrt.
Bekanntgabe des Ergebnisses: Die Bekanntgabe des Ergebnisses der unbenoteten Studienleistung durch schriftliche Hausarbeit erfolgt durch das Zentrale Prüfungsamt im transcript of records (in Wusel unter Prüfungsverwaltung/Notenspiegel).

Modulabschlussprüfung KUN12B/C, KUND12C

Die Module KUN12B und KUND12C (Forschungsprojekt G, GymGe oder BK) können in Teilstudiengängen des Faches Kunst entsprechend den Prüfungsordnungen nur als kunstpädagogische oder kunstwissenschaftliche Projekte und nur im Rahmen des Lehrangebots (StudiLöwe) absolviert werden. Das Modul KUN12C kann im Teilstudiengang Kunst (Sonderpädagogik) entsprechend der Prüfungsordnung nur als kunstpädagogisches bzw. kunstdidaktisches Projekt absolviert werden.

Unbenotete Studienleistungen nach Maßgabe der/des Lehrenden (sämtliche KUN- und KUND-Module und -Modulkomponenten)

Zur Buchung „unbenoteter Studienleistungen nach Maßgabe der/des Lehrenden“ im transcript of records werden die entsprechenden Nachweise für die Teilstudiengänge der Fachgruppe Kunst zentral durch den Fach-Prüfungsausschuss Kunst erstellt und direkt an das zentrale Prüfungsamt geleitet. Grundlage für die Zuordnung dieser Studienleistungen sind die Angaben, die der oder die Studierende zu Beginn der Vorlesungszeit in der Teilnehmerliste der jeweiligen Lehrveranstaltung macht. Leistungen, für die keine eindeutige oder eine falsche Zuordnung zu einer Prüfungsordnung (z.B. KombiBA, MEd HRGe etc.), einer Prüfungsordnungsversion (2015), einem Teilstudiengang (Kunst oder Doppelfach Kunst), einem Modul und einer Modulkomponente vorliegt, werden nicht bescheinigt. Auch eine nachträgliche Bescheinigung oder Änderung der Zuordnung ist in der Regel nicht möglich. Studierende müssen daher dringend darauf achten, gleich zu Beginn des Semesters in den Teilnehmerlisten der jeweiligen Lehrveranstaltung vollständige und korrekte Angaben über die gewünschte Zuordnung zu machen. Bei fehlerhaften Angaben zur gewünschten Zuordnung wird kein Nachweis ausgestellt.

Studien- und Prüfungsleistungen Mediendesign und Raumgestaltung

Nachweis von Studien- und Prüfungsleistungen in den Modulen MDTD1A, MDTD1B, MDTD3, MDTD4, MDTD5, MDTD6, MDTD7, MDTD8 und MDTD10

Die Regelungen der Prüfungsorganisation in den Modulen, die aus der Lehreinheit Mediendesign und Raumgestaltung importiert werden, finden sich hier.